Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung: Der Begriff „mezzanine Finanzierungsinstrumente“ ist zu Zeit in aller Munde. Fast jede Geschäftsbank hat dieses Thema in den letzen Monaten aufgegriffen und auf Vortragsveranstaltungen für Geschäftskunden in den Mittelpunkt gestellt. Dabei gelten mezzanine Finanzierungsinstrumente, die eine Zwischenform von Eigenkapital und Fremdkapital darstellen, als die Finanzierungsalternative speziell für mittelständische Unternehmen, deren finanzielle Situation sich aufgrund der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage in den letzten Jahren wesentlich verschlechtert hat. In naher Zukunft droht im Hinblick auf die baldige Umsetzung der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) aufgrund der zu erwartenden restriktiveren Kreditvergabe durch die Banken sogar noch eine Verschärfung der Situation, da deutsche mittelständische Unternehmen traditionell eine geringe Eigenkapitalquote aufweisen, die aber oft maßgeblich für ein Rating sein kann und somit eine bislang praktizierte Finanzierung durch die „Hausbank“ künftig erschweren wird. Zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation können mezzanine Finanzierungsinstrumente eingesetzt werden, die je nach Ausgestaltung im Ratingprozess zumindest wirtschaftlich dem Eigenkapital zugeordnet werden. In dieser Arbeit wird jedoch in erster Linie auf die rechtlichen Aspekte bei der vertraglichen Ausgestaltung der Finanzierungsinstrumente eingegangen, die maßgeblichen Einfluss auf die Darstellung in der Bilanz sowie hinsichtlich der steuerlichen Behandlung haben. Im ersten Teil wird der Begriff der mezzaninen Finanzierungsinstrumente erläutert und abgegrenzt. Da es sich hierbei um eine Zwischenform von Eigenkapital und Fremdkapital handelt, wird auf diese Kapitalformen sowohl aus nationaler Sicht (HGB) als auch unter internationalen Gesichtspunkten (IFRS) ausführlich eingegangen. Da in dieser Arbeit auf Finanzierungsinstrumente speziell für mittel-ständische Unternehmen eingegangen wird, ist noch eine Definition des Begriffs „Mittelstand“ aufgeführt. Der zweite Teil der Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Gestaltung der atypisch stillen Gesellschaft, von Genussrechten, der typisch stillen Gesellschaft, von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen. Dabei wird insbesondere auf zivilrechtliche Grundlagen, Vergütungsformen bzw. Ergebnis- und Vermögensbeteiligung der Kapitalgeber sowie auf deren Informations-, Kontroll- und Zustimmungsrechte eingegangen. In Bezug auf die [...]
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