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Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)

Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)

VerlagAtheneMediaRECHT
Erscheinungsjahr2019
Seitenanzahl416 Seiten
ISBN9783869923321
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis0,99 EUR
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2587) geändert worden ist. Das SGB XI ist in 14 Kapitel gegliedert und diese teilweise wiederum in Abschnitte und Titel. Erstes Kapitel (§§ 1 bis 13): Allgemeine Vorschriften Zweites Kapitel (§§ 14 bis 19): Leistungsberechtigter Personenkreis Drittes Kapitel (§§ 20 bis 27): Versicherungspflichtiger Personenkreis Viertes Kapitel (§§ 28 bis 45c): Leistungen der Pflegeversicherung Erster Abschnitt (§ 28): Übersicht über die Leistungen Zweiter Abschnitt (§§ 29 bis 35): Gemeinsame Vorschriften Dritter Abschnitt (§§ 36 bis 43a): Leistungen Erster Titel (§§ 36 bis 40): Leistungen bei häuslicher Pflege Zweiter Titel (§§ 41 bis 42): Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege Dritter Titel (§ 43): Vollstationäre Pflege Vierter Titel (§ 43a): Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen Vierter Abschnitt (§§ 44 bis 45): Leistungen für Pflegepersonen Fünfter Abschnitt (§§ 45a bis 45c): Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Fünftes Kapitel (§§ 46 bis 53a): Organisation Erster Abschnitt (§§ 46 bis 47): Träger der Pflegeversicherung Zweiter Abschnitt (§§ 48 bis 49): Zuständigkeit, Mitgliedschaft Dritter Abschnitt (§§ 50 bis 51): Meldungen Vierter Abschnitt (§§ 52 bis 53a): Wahrnehmung der Verbandsaufgaben Sechstes Kapitel (§§ 54 bis 68): Finanzierung Erster Abschnitt (§§ 54 bis 60): Beiträge Zweiter Abschnitt (§ 61): Beitragszuschüsse Dritter Abschnitt (§§ 62 bis 64): Verwendung und Verwaltung der Mittel Vierter Abschnitt (§§ 65 bis 68): Ausgleichsfonds, Finanzausgleich Siebtes Kapitel (§§ 69 bis 84): Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungsträgern Erster Abschnitt (§§ 69 bis 70): Allgemeine Grundsätze Zweiter Abschnitt (§§ 71 bis 76): Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen Dritter Abschnitt (§§ 77 bis 78): Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern Vierter Abschnitt (§§ 79 bis 81): Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Qualitätssicherung Achtes Kapitel (§§ 82 bis 92a): Pflegevergütung Erster Abschnitt (§§ 82 bis 83): Allgemeine Vorschriften Zweiter Abschnitt (§§ 84 bis 88): Vergütung der stationären Pflegeleistungen Dritter Abschnitt (§§ 89 bis 90): Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen Vierter Abschnitt (§§ 91 bis 92a): Kostenerstattung, Landespflegeausschüsse, Pflegeheimvergleich Fünfter Abschnitt (§§ 92b): Beteiligung der Pflegeversicherung an der integrierten Versorgung Neuntes Kapitel (§§ 93 bis 109): Datenschutz und Statistik Erster Abschnitt (§§ 93 bis 103): Informationsgrundlagen Erster Titel (§§ 93 bis 98): Grundsätze der Datenverwendung Zweiter Titel (§§ 99 bis 103): Informationsgrundlagen der Pflegekassen Zweiter Abschnitt (§§ 104 bis 106a): Übermittlung von Leistungsdaten Dritter Abschnitt (§§ 107 bis 108): Datenlöschung, Auskunftspflicht Vierter Abschnitt (§ 109): Statistik Zehntes Kapitel (§§ 110 bis 111): Private Pflegeversicherung Elftes Kapitel (§§ 112 bis 120): Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen Zwölftes Kapitel (§§ 121 bis 125): Bußgeldvorschrift Dreizehntes Kapitel (§§ 126 bis 130): Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge Vierzehntes Kapitel (§§ 131 bis 139): Bildung eines Pflegevorsorgefonds

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Inhaltsübersicht


Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
§ 1Soziale Pflegeversicherung
§ 2Selbstbestimmung
§ 3Vorrang der häuslichen Pflege
§ 4Art und Umfang der Leistungen
§ 5Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation
§ 6Eigenverantwortung
§ 7Aufklärung, Auskunft
§ 7aPflegeberatung
§ 7bBeratungsgutscheine
§ 7cPflegestützpunkte, Verordnungsermächtigung
§ 8Gemeinsame Verantwortung
§ 8aGemeinsame Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung
§ 9Aufgaben der Länder
§ 10Berichtspflichten des Bundes und der Länder
§ 11Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen
§ 12Aufgaben der Pflegekassen
§ 13Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen
  
Zweites Kapitel
Leistungsberechtigter Personenkreis
§ 14Begriff der Pflegebedürftigkeit
§ 15Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
§ 16Verordnungsermächtigung
§ 17Richtlinien der Pflegekassen
§ 17a(weggefallen)
§ 18Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
§ 18aWeiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten
§ 18bDienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren
§ 18cFachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
§ 19Begriff der Pflegepersonen
  
Drittes Kapitel
Versicherungspflichtiger Personenkreis
§ 20Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
§ 21Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstige Personen
§ 22Befreiung von der Versicherungspflicht
§ 23Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen
§ 24Versicherungspflicht der Abgeordneten
§ 25Familienversicherung
§ 26Weiterversicherung
§ 26aBeitrittsrecht
§ 27Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages
  
Viertes Kapitel
Leistungen der Pflegeversicherung
 
Erster Abschnitt
Übersicht über die Leistungen
§ 28Leistungsarten, Grundsätze
§ 28aLeistungen bei Pflegegrad 1
 
Zweiter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
§ 29Wirtschaftlichkeitsgebot
§ 30Dynamisierung, Verordnungsermächtigung
§ 31Vorrang der Rehabilitation vor Pflege
§ 32Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
§ 33Leistungsvoraussetzungen
§ 33aLeistungsausschluss
§ 34Ruhen der Leistungsansprüche
§ 35Erlöschen der Leistungsansprüche
§ 35aTeilnahme an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buches
  
Dritter Abschnitt
Leistungen
 
 Erster Titel
 Leistungen bei häuslicher Pflege
§ 36Pflegesachleistung
§ 37Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
§ 38Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)
§ 38aZusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
§ 39Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
§ 40Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  
 Zweiter Titel
 Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
§ 41Tagespflege und Nachtpflege
§ 42Kurzzeitpflege
  
 Dritter Titel
 Vollstationäre Pflege
§ 43Inhalt der Leistung
  
...
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